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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tattoostudio

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*Zur besseren Lesbarkeit und einem leichteren Verständnis des Textes wird die zu tätowierende Person im Folgenden als "der Kunde" bezeichnet. Damit sollen selbstverständlich sämtliche Geschlechter und Identitäten angesprochen werden.

 

Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.

Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio "Atares Tattoo Art" anzufertigen Tätowierungen.

 

§1 Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden nicht tätowiert. Jugendliche, die älter als 16 Jahre alt sind, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten.

 

§2 Leistungen und Einschränkungen

Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:

· Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,

· Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,

· Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,

· Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,

· Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel vorliegt,

· ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,

· Schwangerschaft oder Stillzeit des Kunden,

· ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden

Selbiges gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, die die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dies, ist rechtlich nicht dazu in der Lage, oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

 

§3 Pflichten des Kunden

Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, den Tätowierer über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.).

Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden.

Die Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die kommunizierten Anweisungen des Tätowierers über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.

 

§4 Anzahlung

Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 Euro. Die Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Entwurfszeichnung. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Sie ist an den Kunden zurückzuzahlen, wenn entweder:

· eine Terminabsage durch den Kunden wenigstens drei Werktage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder

· eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder

· der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er selbst zu vertreten hat

Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald mit der Tätowierung begonnen, oder ein zeichnerischer Entwurf des Tattoos erstellt wurde.

Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des Tätowierers.

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis des Tattoos verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie dem Tätowierer in Textform – sei es durch eine Terminkarte, per WhatsApp, Instagram, oder E-Mail – bestätigt wird.

 

§5 Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach jeder Sitzung.

 

§6 Preisschätzung

Sollten im Zuge des Beratungsgespräches Preise genannt werden, sind diese als Veranschlagungen zu betrachten. Der endgültige Preis richtet sich nach dem jeweilig entstandenen Arbeits- und Zeitaufwand, welcher, insbesondere bei großflächigen oder sehr detaillierten Tattoos, vor der Sitzung nur grob geschätzt werden kann. 

 

§7 Cover-Ups

Sofern es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch zu nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenem Tattoo und des Cover-Ups kann keine Haftung übernommen werden.

 

§8 Gelaserte und vernarbte Hautareale

Sofern es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildung, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

 

§9 Korrektheit des Tattoos

Für die orthographische Richtigkeit einer Tätowierung – unabhängig der Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

Gleiches gilt für sonstige Motive. Vor dem Tätowieren wird ausdrücklich nach der Zustimmung für das zu tätowierende Motiv gefragt. Willigt der Kunde ein, bestätigt er somit seine Zufriedenheit mit dem Entwurf.

 

§10 Motivänderungen

Sollte der Kunde seine Meinung in Bezug auf das Motiv des Tattoos stetig ändern, sodass der Tätowierer mehrere gänzlich verschiedene Motive vorbereiten muss, können durch den größeren Arbeitsaufwand höhere Kosten entstehen.

 

§11 Das Nachstechen

Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlust des Tattoos kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen verlangen, sofern die Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege des Tattoos oder der Person selbst begründet ist.

 

§12 Gutscheine

Gutscheine können gekauft und in bar bezahlt werden. Der Gutschein ist nach dem Kauf für die Dauer von einem Jahr gültig. Die Rückgabe ist ausgeschlossen. Möchte der Kunde den Gutschein einlösen, muss er diesen bei der Bezahlung vorlegen. 

 

§13 Haftungsausschuss

Der Tätowierer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt. Der Tätowierer haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Fällen von Vorsatz. Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung - Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.

Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält der Tätowierer so gering wie möglich und informiert seine Kunden über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.

 

§14 Veröffentlichungssrecht von Fotografien

Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.

 

§15 Gesetzliche Bestimmungen

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

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